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Mögliche Extraleistungen der Pferdehalterhaftpflicht
Ein Pferd hat meistens auch einen nicht zu unterschätzenden materiellen Wert. Je nach Situation sind einige Extra-Versicherungsleistungen empfehlenswert. Bei den meisten Anbietern können diese Extraleistungen direkt mit der Pferdehalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Nicht selten ist ein Gesamtpaket an Leistungen günstiger als die Prämiensummen einzeln abgeschlossener Verträge.
Folgende Ergänzungen bzw. Erweiterungen zur Pferdehalterhaftpflicht sind empfehlenswert:
• für das Pferd eine Krankenversicherung
• für den Pferdehalter eine Rechtsschutzversicherung
• für den Reiter eine Unfallversicherung
Eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung ermöglicht es dem Pferdehalter, im Falle eines Rechtsstreits eigene Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Einen passiven Rechtsschutz bieten die meisten Pferdehalterhaftpflicht bereits. Möchten Geschädigte Ansprüche geltend machen, so kann bei der Prüfung des Falls dieser Anspruch gleich abgewehrt werden. Eine zusätzlich abgeschlossene Rechtsschutzversicherung ermöglicht eine aktive Verteidigung für die eigenen Interessen.
Ist der Reiter zugleich auch der Pferdehalter, dann ist eine Unfallversicherung dringend anzuraten. In dieser Situation würde die Pferdehalterhaftpflicht einen eventuellen Schaden nicht übernehmen.
Um hohe Kosten bei einer medizinischen Behandlung oder sogar Operationskosten des Pferdes abzudecken ist eine Krankenversicherung für das Pferd anzuraten.

Welche Aspekte sind vor Abschluss einer Pferdehalterhaftpflicht zu überdenken?
Welche Leistungen wirklich gebraucht werden, sollte sich jeder Besitzer eines Pferdes vor Abschluss einer Pferdehalterhaftpflicht gut überlegen. Generell besteht bei einer Pferdehalterhaftpflicht ein grundsätzlicher Versicherungsschutz, der drei Bestandteile abdeckt: Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden.
Da es unterschiedliche Nutzungsarten für Pferde gibt, ist es lohnenswert, das Versicherungspaket dementsprechend anzupassen. So ist es ein großer Unterschied, aktive und teure Reitpferde zu besitzen, die bei Turnieren zum Einsatz kommen oder einen Gnadenhof für kranke und gebrechliche Pferde. Wer sein Pferd zum Decken für die Zucht hält, braucht einen anderen Versicherungsschutz als jemand, der sein Pferd für Schlitten- und Kutschfahrten einsetzt. Sind Pferde in einer gemieteten Box oder Stallung zu Hause, ist es ratsam sich auch gegen Schäden an gemietetem Eigentum zu versichern. Versicherungsunternehmen kennen die unterschiedlichen Anforderungen der Pferdehalter was den Versicherungsschutz angeht. Deshalb bieten sie auch zahlreiche, unterschiedliche Tarife in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung an. Außerdem besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit der Wahl bei bestimmten Extraleistungen des Tarifes wie z.B. Beteiligung an Rennen oder Turnieren. Weiterhin sollten die Versicherungsbedingungen von jedem Angebot genau geprüft werden, bevor der Vertrag abgeschlossen wird. Einige Versicherer zahlen die Versicherungssumme nur aus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden wie beispielsweise:
– Helmpflicht des Reiters
– Mindesthöhe des Zaunes der Pferdekoppel
Die meisten Tarife der Pferdehalterhaftpflicht kommen ohne Auflagen und Einschränkungen aus. Trotzdem ist es wichtig, jedes Angebot vor der Unterschrift genauestens zu prüfen.
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Welche Schäden übernimmt die Pferdehalterhaftpflicht?
Im Schadensfall übernimmt die Pferdehalterhaftpflicht die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Sind Schäden am Sachvermögen entstanden, so werden die Kosten der Reparatur übernommen falls dies möglich ist, ansonsten wird der Widerbeschaffungswert erstattet. Kommen Fahrzeuge zu Schaden, werden außer dem Wiederbeschaffungswert noch ein Ausgleich zur Wertminderung erstattet, da Unfallautos auch nach der Reparatur einen geringeren Wert haben.
Kommt es zu Vermögensschäden, muss dem Versicherer gegenüber nachgewiesen werden, wie hoch der Vermögensschaden wirklich ist (z.B. Verdienstausfall des Geschädigten). Der Schaden wird höchstens bis zur vereinbarten Deckungssumme erstattet. Die Regulierung von Personenschäden kann am Umfangreichsten sein, da hier Zusatzkosten für medizinische Behandlungen (Rehabilitationsmaßnahmen, therapeutische Maßnahmen) und Schmerzensgeldforderungen anfallen können. Kommt es zu bleibenden gesundheitlichen Schäden mit endgültiger Beeinträchtigung, kann der Versicherer zur Zahlung einer Rente auf Lebenszeit verpflichtet werden.
Die Pferdehalterhaftpflicht reguliert außerdem die Ansprüche von Geschädigten bei nachfolgenden Ereignissen:
– Kutsch- und Schlittenfahrten
– Hengst deckt Stute und deren Besitzer war damit nicht einverstanden
– Schäden an gemieteten Objekten
– Flurschäden
– Reitbeteiligungen
– Teilnahme an Reitturnieren
– Risiko von Fremdreitern
– Schäden an ausgeliehen Reitutensilien
Pferdebesitzer kommen an einer Pferdehalterhaftpflicht nicht vorbei. Unterschiedliche Tarife und Leistungspakete der Versicherer können online verglichen werden. Findet sich das richtige Versicherungspaket, so kann der Abschluss der Versicherung gleich online in Auftrag gegeben werden.
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